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Allgemeines

Die Energieanlagen der Erdgasversorgung eines Industriebetriebes bestehen im allgemeinen aus:

  • der Anschlussleitung an das Netz des Gasversorgungsunternehmens,
  • den Gas-Druckregel- und -Messanlagen in der Übergabestation und ggf. weiteren Stationen,
  • den erdverlegten und oberirdischen Gastransport- und -verteilungsleitungen des Werksnetzes mit seinen Versorgungs- und Anschlussleitungen in den Betriebsstätten bis z. B. zu den Brennern von Industrieöfen sowie Hausinstallationen für Heizung, Warmwasserbereitung und Kochen in Verwaltungs- und Sozialgebäuden.
Planung, Konstruktion und Bauausführung

Die Planung, Konstruktion und die Bauausführung sowie die Überwachung des Bauvorhabens haben unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durch qualifiziertes Personal zu erfolgen. Dies sind vor allem Unternehmen, die die erforderliche Befähigung besitzen und nachgewiesen haben sowie Fachleute der Gasversorgungsunternehmen.

Dokumentation

Beginnend mit der Planung der Gasanlage ist eine Dokumentation anzulegen, die als Grundlage für die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie bei Prüfungen im Rahmen der Instandhaltung dient. Die Dokumentation muss für die spätere Beurteilung der Gasanlage Angaben über die Herstellung und Errichtung enthalten. Änderungen und Erweiterungen der Gasanlagen sind nachzutragen. Zur Dokumentation gehören:

  • Angaben über die Auslegung der Rohrleitungen, z. B. Druck, Nennweite, Rohrwerkstoff und Durchflussmenge.
  • Gültiger Befähigungsnachweis des ausführenden Unternehmens.
  • Nachweis der Güteeigenschaften der verlegten Rohre und Rohrleitungsteile und des eingesetzten Dichtungsmaterials.
  • Gültige Qualifikationsnachweise der eingesetzten Schweißer.
  • Rohrbuch über die Schweißarbeiten und die Leitungsverlegung im Zuge des Baufortschrittes.
  • Prüfergebnisse über die Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen.
  • Abnahmebescheinigung der positiv verlaufenen Druckprüfung der errichteten Gasanlage.
  • Aktueller Rohrnetzplan (graphische Symbole nach DIN 2429 Teil 2).
  • Aktuelles Funktionsschema der Gas-Druckregel- und -Messanlage.

Erdverlegte Gasleitungen sind unter Berücksichtigung von DIN 2425 Teil 1 einzumessen und in Bestandsplänen festzuhalten.