Beginnend mit der Planung der Gasanlage ist eine Dokumentation anzulegen, die als Grundlage für die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie bei Prüfungen im Rahmen der Instandhaltung dient. Die Dokumentation muss für die spätere Beurteilung der Gasanlage Angaben über die Herstellung und Errichtung enthalten. Änderungen und Erweiterungen der Gasanlagen sind nachzutragen. Zur Dokumentation gehören:
- Angaben über die Auslegung der Rohrleitungen, z. B. Druck, Nennweite, Rohrwerkstoff und Durchflussmenge.
- Gültiger Befähigungsnachweis des ausführenden Unternehmens.
- Nachweis der Güteeigenschaften der verlegten Rohre und Rohrleitungsteile und des eingesetzten Dichtungsmaterials.
- Gültige Qualifikationsnachweise der eingesetzten Schweißer.
- Rohrbuch über die Schweißarbeiten und die Leitungsverlegung im Zuge des Baufortschrittes.
- Prüfergebnisse über die Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen.
- Abnahmebescheinigung der positiv verlaufenen Druckprüfung der errichteten Gasanlage.
- Aktueller Rohrnetzplan (graphische Symbole nach DIN 2429 Teil 2).
- Aktuelles Funktionsschema der Gas-Druckregel- und -Messanlage.
Erdverlegte Gasleitungen sind unter Berücksichtigung von DIN 2425 Teil 1 einzumessen und in Bestandsplänen festzuhalten. |